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DKV Deutsche Krankenversicherung AG

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Versicherungsübersicht

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Beihilfeberechtigte

Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst bekommen Sie Beihilfe.
Doch Gesundheit kostet Geld und auch Sie als Beihilfeberechtigter bekommen das zu spüren.

Ihr Dienstherr / Arbeitgeber zahlt längst nicht alles, nämlich max. 70% (bei Kindern 80%) der beihilfefähigen Kosten. Sie jedoch möchten einen guten medizinischen Schutz und nicht auf den gesamten Restkosten sitzen bleiben.

Der Staat und seine Organe haben zwar laut Verfassung eine Fürsorgepflicht, jedoch sagt das Gesetz nichts über die konkreten Kosten aus. Da die öffentlichen Kassen von Jahr zu Jahr leerer werden, gibt es immer weniger beihilfefähige Aufwendungen. Die "zumutbare Eigenvorsorge" kann ein großes finanzielles Risiko darstellen.

Begeben Sie sich - als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst - auf die sichere Seite und machen Sie sich mit den Möglichkeiten vertraut, die Ihnen eine für Sie passende und auf die Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes zugeschnittene Gesundheitsvorsorge bietet.

Informieren Sie sich über unsere Tarife speziell für Beamte bzw. Beamtenanwärter oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Die DKV bietet Ihnen eine Ihrer Situation entsprechende Lösung.